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Führerscheinbetrug boomt Theorie trifft Trickserei

Letztes Jahr wurden so viele theoretische Führerscheinprüfungen abgelegt wie nie zuvor. Doch die aktuellen Zahlen des TÜV belegen: Nicht immer läuft dabei alles fair. Wir zeigen euch die dreistesten Tricks – und was passiert, wenn ihr erwischt werdet.

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Negativrekord bei der theoretischen Fahrprüfung: 4.198 Betrugsfälle im Jahr 2024. Bild: Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland

Der Führerschein ist so beliebt wie noch nie – das jedenfalls belegen die mehr als 2 Millionen abgelegten Theorieprüfungen im letzten Jahr. Weitaus weniger erfreulich: 45 Prozent der Anwärter fielen bei den Führerscheinprüfungen der Klasse B durch. 

Prüfschwindel in der Klasse B
Dass die theoretische Prüfung kein Selbstläufer ist, wissen auch die Prüflinge selbst. Statt zu büffeln, setzen manche auf unerlaubte Hilfsmittel – und fliegen dabei vermehrt auf. Letztes Jahr wurden insgesamt 4.198 Betrugsfällen registriert, von denen ein Großteil auf das Konto professioneller Netzwerke geht. Schnell fällt auf: Die meisten Ertappten schummeln in den theoretischen Prüfungen der Pkw-Klassen B und BF17. 

Das unrühmliche Bundesland-Ranking führt Nordrhein-Westfalen an (1.368), gefolgt von Baden-Württemberg (524) und Bayern (453). 

Miese Maschen für den Lappen
Als beliebte Betrugsmasche gilt besonders die sogenannte Stellvertreterprüfung. Hierbei geben sich Doppelgänger für die jeweiligen Prüflinge aus – mitsamt echten Ausweispapieren. Künftig gilt es, solche Betrugsversuche durch stichprobenartige Identitätskontrollen wie Sicherheitsfragen oder biometrische Verfahren aufzudecken.

Präparierte Knopfkameras zählen ebenfalls zu den beliebtesten Betrugsmaschen. Diese übertragen die Aufnahmen aus dem Prüfungsraum an einen Komplizen, der die richtigen Antworten beispielsweise über einen Vibrationsalarm weitergibt. Doch auch hierauf sind die Prüfer gepolt – und suchen deshalb oftmals während der Prüfung mit Funk-Detektoren nach unerlaubten Technologien. Klassische Spickzettel werden aufgrund des umfangreichen Fragenkatalogs hingegen immer seltener. 

Führerscheinbetrug ist kein Kavaliersdelikt 
Seit Februar 2022 können Täuschungsversuche eine Sperrfrist von bis zu neun Monaten nach sich ziehen. Ob das Strafmaß ausgeschöpft wird, entscheiden die Fahrerlaubnisbehörden selbst. Im Falle organisierter Betrugsfälle spricht sich der TÜV für eine strafrechtliche Verfolgung aus.